Der Vergleich des Ehegesetzes von Deutschland und China und die dahinter stehenden kulturellen Unterschiede 中德婚姻法之比较及其背后的文化差异毕业论文
2022-06-11 21:39:37
论文总字数:32408字
摘 要
本文重点探讨了中德婚姻法中相同点和不同点的问题。随着时代的发展,德国婚姻法也不断地发展,同时中国的法学家也致力于修订出更好的婚姻法。本文采用举例和对比的方法,对中德婚姻法进行了多方面实用的研究。研究中所参考的资料来源于德国民法典和中华人民共和国婚姻法。通过比较,我们可以看出,中德婚姻法在婚姻关系的确立和家务劳动在婚姻关系中定位这两个问题上具有相同之处。但是在事实婚姻以及婚姻关系本质这两个方面,在德国婚姻法中有明确的相关立法,而在中华人民共和国婚姻法中对这两点是没有涉及的。因此,我国的婚姻法在立法时还需向德国婚姻法汲取经验,以有益于我国婚姻法的完善,例如,把事实婚姻关系有条件地转化为合法婚姻,将家务劳动定位成一种职业,将婚姻关系明确为民事契约。
关键词:婚姻法,结婚,家务劳动,婚姻关系
Inhaltsverzeichnis
Persönliche Erklärung I
Abstract II
中文摘要 IV
1. Einleitung 6
1.1 Notwendigkeit der Forschung 6
1.2 Das Ziel der Forschung 6
2. Das Eherecht in Deutschland 8
3. Das Eherechts in China 10
4. Ähnlichkeiten in Eherecht von Deutschland und China 11
4.1 Die Eheschließung 11
4.2 Die Position der Hausarbeit im Ehestand 12
5. Unähnlichkeiten in Eherecht von Deutschland und China 15
5.1 Die Frage des eheähnlichen Verhältnisses 15
5.2 Das gesetzliche Wesen des Ehestandes 16
6. Die ausgewerteten Erfahrungen 18
6.1 Die Legalisierung des eheähnlichen Verhältnisses 18
6.2 Die Festlegung der Hausarbeit als Beruf 18
6.3 Die Bestimmung der Ehe als Zivilvertrag 19
7. Schlusswort 20
8. Literaturverzeichnis 21
1. Einleitung
Das Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch von Deutschland hat einige wichtige Änderungen erlebt. Besonders nach dem zweiten Weltkrieg wurden viele neue Meinungen über die Ehe und die Familie ins Familienrecht aufgenommen. Das derzeitig in China geltende Eherecht änderte sich im Jahr 2001 auf der Basis des Eherechts 1980. Es zielt sich darauf ab, die auf dem marktwirtschaftlichen Hintergrund auftretenden neuen Probleme in der Ehe und Familie zu lösen. Bei der Gesetzgebung und der Durchführung hat man auf viele Schwierigkeiten gestoßen: wie zum Beispiel, die Ziele der Gesetzgebung sind noch unklar, man hat Schwierigkeiten, dieses Recht praktisch durchzuführen und theoretisch umzuschreiben. In der vorliegenden Arbeit wird das Eherecht von Deutschland und China vorgestellt und verglichen. Durch die Ähnlichkeiten und die Unähnlichkeiten kann man von Deutschland lernen und das chinesische Eherecht verbessern. Die vorliegende Arbeit ist darauf gezielt, die Erfahrungen von Deutschland zu lernen und unser Recht zu verbessern. Wir sollen das eheähnliche Verhältnis relativ in gesetzliche Ehe verwandeln, die Haushaltsführung als Beruf bestimmen und die Ehe als Zivilvertrag festlegen.
1.1 Notwendigkeit der Forschung
Allgemein gesagt, dass verschiedene kulturelle Hintergründe zu verschiedenen Gesetzgebungen bei der Ehe führen. Durch den Vergleich können wir wissen, dass einige Bestimmungen im chinesischen Eherecht noch unzugänglich sind. Bei der Theorie und Praxis fehlt es noch an Koordinierung. In dieser Hinsicht ist Deutschland ein gutes Vorbild. China kann sich an Deutschland ein Beispiel nehmen und sich bei der Gesetzgebung gut ergänzen. Dadurch kann sich das Eherecht in China immer besser entwickeln und mit den auftretenden Problemen gut auskommen.
1.2 Das Ziel der Forschung
Die vorliegende Arbeit ist darauf gezielt, von den positiven Erfahrungen aus Deutschland zu lernen und unser Recht zu verbessern. Wir sollen das eheähnliche Verhältnis relativ in gesetzliche Ehe verwandeln, die Haushaltsführung als Beruf bestimmen und die Ehe als Zivilvertrag festlegen.
Die vorliegende Abschlussarbeit besteht aus 7 Teilen. Der 1. Teil ist die Einleitung. Im 2. Teil wird das Eherecht in Deutschland vorgestellt, und im 3. Teil wird ein kleiner Querschnitt durch das Eherecht in China gegeben. Im 4. Teil werden die Ähnlichkeiten in Eherecht von Deutschland und China behandelt. Hauptsächlich stellen diese Ähnlichkeiten in Eheschließung und die Stellung des Haushalts dar. Und der 5. Teil dreht sich um die Unähnlichkeiten in Eherecht von Deutschland und China, in Hinsicht auf das eheähnliche Verhältnis und auf das gesetzliche Wesen des Ehestandes. Durch den Vergleich im 4. und 5. Teil erkennen wir, dass das Eherecht in China in einigen Hinsichten noch nicht reif. Deswegen geht es im 6. Teil darum, wie China das deutsche Eherecht zum Beispiel nehmen kann. Der 4.Teil, 5. Teil und 6. Teil sind die Hauptinhalte in dieser Abschlussarbeit. Im 7. Teil, Schlusswort, werden die Hauptinhalte noch einmal betont.
2. Das Eherecht in Deutschland
Obwohl das deutsche Ehegesetz seit dem 1. Juli 1998 aufgehoben ist, ist seine politische und rechtliche Geschichte nach wie vor von Bedeutung.
Gegenstände des Ehegesetzes waren ausschließlich das Recht der „Eheschließung” und der „Ehescheidung” sowie der sonstigen Eheaufhebung. Diese waren wie auch die anderen Bestimmungen des Eherechts (z. B. das eheliche Güterrecht) Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches seit dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1900 gewesen. (http://de.wikipedia.org/, 27.03.2015)
Das Eherecht von Deutschland wurde mehrmals revidiert und reformiert. Das spiegelt die Einflüsse des sozialen Wandels auf Familie und Ehe wider und hat eben auch die Durchsetzung der in der Verfassung stehenden Grundrechte auf dem Gebiet des Eherechts verwirklicht. Mit der Verkleinerung des Geltungsumfangs von Verbotsregelungen und der Verstärkung der zwangsläufigen wird das humanistische Ehekonzept gepflegt und die objektive Funktion der Ehe berücksichtigt. In Wirklichkeit hat die Verrechtlichung des nicht ehelichen Zusammenlebens und der homosexuellen Beziehungen den Umfang des Ehegesetzes erweitert. Im Hinblick auf die eheliche Gemeinschaft und das eheliche Güterrecht wird die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau durchgesetzt. Bei der Scheidung wurde einerseits die Scheidung erleichtert und andererseits wurde die Regelung der Unterhaltsansprüche nach der Scheidung verfestigt. Dadurch ist ein Ausgleich zwischen der Eheautonomie, Familienstabilität und der eigenen Verantwortung ermöglicht.
Mit dem Wort „Eherecht“ können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die besonders für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird das Wort jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (GBH) ist das Eherecht als Teil des 4. Buches in den § 1297 bis 1588 als Teilgebiet des Familienrechtes enthalten. Regelungen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Lebenspartnerschaftsgesetz getroffen worden.
Als die Gründung des Ehesystems noch in den Kinderschulen steckt, war es ganz üblich, dass die Männer draußen arbeiteten und die Frauen zu Hause den Haushalt besorgten. Um die Interessen der Schwachen zu schützen, werden sie bei der Ehescheidung einen Ausgleich erhalten. Diese Gesetzgebung geht davon aus, die Gleichheit von Mann und Frau in der Ehe zu wahren.
Dank des Systems der sozialen Sicherung erleichtert sich das Leben der jungen Generation. Für sie scheint das Streben nach Freiheit wichtiger als nach einer stabilen Ehe. Die Deutschen legen großen Wert auf den Individualismus. Das Ziel der Eheschließung besteht nicht in Elternschaft, sondern in Bedürfnissen persönlicher Gefühle. Deshalb ist die Scheidungsrate in Deutschland ziemlich hoch. Die Scheidungsrate erreicht 36%. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden 2013 in Deutschland knapp 170.000 Ehen geschieden. (http://www.spiegel.de/, 01.04.2015)
3. Das Eherechts in China
Das Eherecht im Ⅳ. Buch des Nankinger BGB „Familienrecht“ vom 26.12.1930 gilt als das erste Eherecht in der Neuzeit. Es übt nicht nur einen großen Einfluss auf die Modernisierung des Eherechts aus, sondern es wird auch heutzutage in Taiwan eingeführt.
Am 30. April 1950 wurde das erste Eherecht der Volksrepublik China von der zentralen Volksregierung veröffentlicht. Und am 1. Mai kam es zur Geltung. Später hat man auf Basis des alten Eherechts (1950) einige Bestimmungen geändert Die neue Eherecht (1981) besteht aus sechs Teilen: allgemeine Bestimmungen, Eheschließung, Familie und Verwandtschaft, Ehescheidung, Hilfsmaßnahme und Haftungsverpflichtung, Zusatzartikel. Am 12. August 2011 verkündete das Höchstvolksgericht die neuesten rechtlichen Auslegungen des Eherechts. Das derzeitig geltende Eherecht der Volksrepublik China zielt darauf, die Beziehung der Ehepartner und Familienstreit zu regeln.
In der chinesischen traditionellen Kultur zielt die Ehe auf Fortführung der Sippe. Hier werden persönliche Gefühle und Willen meistens vernachlässigt. Obwohl heutzutage viele Leute ihre Ansichten gewandelt haben, wird die Ehe durch materiellen Reichtum, soziale Stellung und andere Faktoren eingeschränkt.
Im Gegensatz zu den Deutschen leben die Chinesen in Gemeinschaft. Sie streben nach einem stabilen und glücklichen Familienleben. Die Ehe der jungen Generation wird meistens von den Eltern eingegriffen. Bei der Ehescheidung berücksichtigt man auch die Interessen seiner Eltern, seines Kindes.
4. Ähnlichkeiten in Eherecht von Deutschland und China
Alle Gesetzgebungen gehen von der Gleichheit aller vor dem Gesetz aus, einschließlich des Eherechts. Wegen der ähnlichen Prinzipien bestehen einige Ähnlichkeiten hinsichtlich des Eherechts zwischen Deutschland und China.
4.1 Die Eheschließung
Eheschließung bezeichnet eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen. Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden. Die Bedeutung der Ehe ist stark von den gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen abhängig und hat sich im Zuge der menschlichen Entwicklung immer wieder verändert. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden in einem Ehevertrag vereinbart.
Die Ehe in Deutschland wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Nachdem der Standesbeamte ausspricht, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind, soll er auch die Eheschließung in das Heiratsbuch eintragen. (Bürgerliches Gesetzbuch, §1310-1312) Der Fall ist in China ähnlich gelagert. In China müssen die Eheschließenden bei den Standesämtern Eheschließung eintragen und dann Trauschein erhalten. (Eherecht der Volksrepublik China, §8)
Neben der Registrierung sind die Strukturprinzipien in Deutschland und in China ganz ähnlich, z.B. Ehegatten müssen unterschiedlichen Geschlechts im Zeitpunkt der Eheschließung sein. Sie dürfen nicht anderweitig verheiratet oder in einer Lebenspartner sein. Es darf kein enges, familiäres Verhältnis zwischen den Ehegatten vor der Ehe vorliegen. Sie sollen eine Ehe absolut freiwillig eingehen. (Eherecht der Volksrepublik China, §5, §7) Alle Gesetzgebungen sollen von der Praxis und Wissenschaft ausgehen. (Shen Zongling, 1995; Zhang Wenxian, 1997)
4.2 Die Position der Hausarbeit im Ehestand
Die Positionierung der Hausarbeit im Ehestand ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in China positiv. Sie lässt sich durch Bürgerliches Gesetzbuch klar erkennen.
„Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts“. (Bürgerliches Gesetzbuch, §1360) In Deutschland wird die Hausarbeit in Rechtform direkt als Beruf bestimmt. Gleichzeitig werden die Hausarbeit und die Beschäftigung auf gleiche Ebene gestellt. Im Bereich des Familienlebens gilt die Hausarbeit als ein Beruf. „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Ist die Haushaltsführung einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.“
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wird die Kindererziehung und die Haushaltsführung als gleichwertig zur Erwerbsarbeit des Ehepartners aufgefasst. In der Begründung wird davon ausgegangen, dass auch die geleistete Haus- und Familienarbeit die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat. Eine anschließend aufgenommene Erwerbsarbeit wird dabei als Ersatz für die bisherige Hausarbeit gesehen. Es wird daher im Regelfall angenommen, dass die Frau dieses Einkommen auch schon während der Ehe erzielt hätte, wenn sie nicht für Kinder und Haushalt zuständig gewesen wäre. In der Konsequenz des Urteils wird gemäß der Differenzmethode ein Einkommen aus einer nach der Scheidung aufgenommenen Erwerbsarbeit nur zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet, wohingegen es nach der zuvor geltenden Anrechnungsmethode zur Gänze anspruchsmindernd auf den Unterhalt angerechnet wurde.
Um dies klar zu erklären, möchte ich hier zwei Beispiele anführen. Gerhard Schröder, der ehemalige Bundeskanzler, hatte sich knapp 18 Jahre nach seiner Hochzeit von Doris Schröder-Köpf getrennt. Er war schon viermal verheiratet. Damals war Deutschland die Großmacht in Europa. Die Wirtschaft und die Gesellschaft in Deutschland entwickelten sich so schnell, dass viele Bürger ein erstklassiges Leben führten. Sie kauften teure Wohnungen und nahmen Erste-Klasse-Kabine. Als Bundeskanzler musste Schröder mit jedem Pfennig rechnen. Er konnte sich nur Zugfahrkarte leisten. Es geschah aus dem Grund, dass er viermal Ehescheidung erlebt hatte und die Kosten seiner frühen Frauen bestreiten musste. Drei von ihnen hatten keinen eigenen Beruf und führten nach der Eheschließung den Haushalt. Deshalb musste Schröder bei jeder Ehescheidung Unterhaltszahlung übernehmen, die eine beträchtliche Summe war.
Im Bundesgericht fand auch eine Verhandlung über die Alimente statt. Der Richter hatte das Urteil gesprochen, dass der Mann der Frau jeden Monat 1500 Euro bezahlen musste, bis das Kind 7 Jahre war. Die Begründung der Frau war, dass sie in diesen 7 Jahren körperlich und geistig nicht erwerbsfähig war.
Um die Haushaltsführung so umfassend wie möglich beruflich zu machen, schreibt das deutsche Familienrecht folgendes vor: Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. (Bürgerliches Gesetzbuch, §1570) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann. (Bürgerliches Gesetzbuch, §1571) Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten sowie den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht; bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Dauer der Ehe und die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen. (Bürgerliches Gesetzbuch, §1574)
In China erkennt man durch einige Bestimmungen indirekt den Wert des Haushalts an. Das gemeinsame Vermögen der Ehegatten wird bei der Scheidung durch Vereinbarung beider Seiten geregelt; kommt keine Vereinbarung zustande, so entscheidet das Volksgericht nach den konkreten Umständen des Vermögens und nach dem Grundsatz besonderer Berücksichtigung der Rechtsinteressen von Kind und Frau durch Urteil. Wenn die Ehegatten schriftlich vereinbart haben, dass während des Bestands der Ehebeziehung erworbenes Vermögen in das Vermögen jedes einzelnen fällt, und eine Seite, weil sie die Kinder aufgezogen, für die alten Leute gesorgt, die Arbeit der anderen Seite unterstützt hat, usw., relativ viele Pflichten erfüllt hat, hat sie das Recht, bei der Scheidung von der anderen einen Ausgleich zu verlangen, und die andere muss einen Ausgleich geben. (Eherecht der Volksrepublik China, §39, §40) Aber in China ist es nicht üblich, dass die Ehegatten vor der Eheschließung schriftlich vereinbaren.
Ich nenne hier ein Beispiel. Es ist eine Scheidungsklage in der Stadt Fengtai. Hausfrau Yang und ihr Mann Herr Zhang ließen sich scheiden. Sie hatten sich durch Vermittlung kennengelernt. Nach der Eheschließung hatten sie ein Kind. Um besser auf die Familie und das Kind zu achten, gab Frau Yang ihren Beruf preis. Sie blieb zu Hause und wurde Hausfrau. Als sie sich scheiden ließ, hatte sie keinen festen Beruf und kein festes Einkommen. Deshalb musste Herr Zhang nach der Ehescheidung Frau Yang einen Ausgleich geben.
Obwohl es im chinesischen Eherecht keine klaren Bestimmungen zum Schutz des Haushalts gibt, kann der Haushaltsführer oder die Haushaltsführerin bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens Entschädigung für Scheidung beantragen. Das zeigt vor allem den Wert der Hausarbeit.
5. Unähnlichkeiten in Eherecht von Deutschland und China
Andere Länder, andere Sitten, auch andere Rechte. Aufgrund der unterschiedlichen politischen, historischen und sozialen Hintergründe gibt es auch Unähnlichkeiten zwischen dem deutschen Eherecht und dem chinesischen Eherecht.
5.1 Die Frage des eheähnlichen Verhältnisses
Ein Beispiel dafür ist die Frage des eheähnlichen Verhältnisses. Obwohl man in Deutschland Eheschließung eintragen muss, wird das eheähnliche Verhältnis nicht absolut verneint. Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie entgegen den Vorschriften der Eheschließung geschlossen worden ist. Aber die Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag aufgehoben werden. „Wenn die Ehegatten nach der Eheschließung fünf Jahre oder, falls einer von ihnen vorher verstorben ist, bis zu dessen Tode, jedoch mindestens drei Jahre als Ehegatten miteinander gelebt haben, es sei denn, dass bei Ablauf der fünf Jahre oder zur Zeit des Todes die Aufhebung beantragt ist.“ (Bürgerliches Gesetzbuch, §1314, §1315) Zusammenfassend kann man sagen, einerseits ist das eheähnliche Verhältnis eine Ehe, die aufgehoben werden kann, und vor der Aufhebung befindet sich dieses Verhältnis unter Schutz. Andererseits kann das eheähnliche Verhältnis sich in gewisser Dauer in Rechtsverhältnis verwandeln.
Solche Bestimmungen schützen die Interessen der Schwachen in der Ehe. In einem Grundsatzurteil vom 9. Juli 2008 hatte der Bundesgerichtshof die Rechte von Unverheirateten in eheähnlichen Gemeinschaften gestärkt. Wenn die beide in der Beziehung gemeinsam ein Eigenheim gebaut haben, das nur auf einen der beiden Partner eingetragen ist, hat der andere nach einer Trennung nun erstmals Anspruch auf Verrechnung seiner eingebrachten Leistungen. Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.
Das ist ganz anders als in China. Der Zustand des eheähnlichen Verhältnisses in China ist kompliziert. Einerseits wenn wir das eheähnliche Verhältnis immer anerkennen, gerät die Eheschließung außer der Anleitung und der Überwachung unseres Landes. Das muss der frühen Heirat, der Bigamie und der Kaufehe Nahrung geben und übt einen negativen Einfluss auf optimale Geburt aus. Die Qualität der Bevölkerung wird sinken. Auch die Interessen der Frauen und der Kinder stehen außer dem Schutz des Eherechts. Das Eherecht ist nur doch ein Fetzen Papier. Andererseits wenn wir das eheähnliche Verhältnis immer anfechten, werden die berechtigen Interessen der Betreffenden und der Kinder nicht gut garantiert. Das führt unvermeidlich zur Unstabilität der Familie und unharmonischen Verwandtschaft. Solche Folgen stehen im Gegensatz zur Tradition und sind auch nicht der Sinn des Eherechts. Heutzutage gibt es viele „Ehegatten“, die zusammenleben aber Eheschließung nicht ins Register eintragen. Die bezügliche Gesetzgebung befindet sich im Vakuum. Wenn die beiden Seiten, die im Namen der Ehegatten zusammenleben, sich scheiden lassen, müssen sie entweder die Ehe schließen oder die Beziehung als die eheähnliche Gemeinschaft behandelt lassen. Solche Bestimmung zeigt die Autorität des Rechts, aber bringt auch Scherereien.
5.2 Das gesetzliche Wesen des Ehestandes
Was ist das gesetzliche Wesen des Ehestandes? „Ehe ist Vertrag.“ Solche Version stammt aus westlichen Ländern. Immanuel Kant hat in seinem Buch „Metaphysik der Sitten“ gesagt, Ehe sei die Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenswierigen wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften. Es sei nämlich, auch unter Voraussetzung der Lust zum wechselseitigen Gebrauch ihrer Geschlechtseigenschaften, der Ehevertrag kein beliebiger, sondern durchs Gesetz der Menschheit notwendiger Vertrag. (Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten) In Deutschland gilt die Ehe als Zivilvertrag. Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. In einem Ehevertrag können die Ehegatten durch eine ausdrückliche Vereinbarung auch den Versorgungsausgleich ausschließen. Der Ausschluss ist unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt wird. (Bürgerliches Gesetzbuch, §1408) In gewissem Maße wird der Ehevertrag auch beschränkt, zum Beispiel kann der Güterstand nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden. (Bürgerliches Gesetzbuch, §1409) Und der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann einen Ehevertrag nur mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters schließen. Dies gilt auch für einen Betreuten, soweit für diese Angelegenheit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist. Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund oder Betreuter, so ist außer der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder eingeschränkt oder wenn Gütergemeinschaft vereinbart oder aufgehoben wird. Der gesetzliche Vertreter kann für einen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Ehegatten oder einen geschäftsfähigen Betreuten keinen Ehevertrag schließen. Für einen geschäftsunfähigen Ehegatten schließt der gesetzliche Vertreter den Vertrag; Gütergemeinschaft kann er nicht vereinbaren oder aufheben. Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund oder Betreuter, so kann er den Vertrag nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts schließen. Oben gewähnte Bestimmungen haben sich herausgestellt, dass die Ehe ein Zivilvertrag ist.
In China ist nicht der Fall. Die Gelehrten in China konnten sich leider miteinander über das gesetzliche Wesen des Ehestandes nicht verständigen. Im Eherecht der Volksrepublik China hat man das auch nicht eindeutig erklärt. Es steht nur im Vertragsrecht, dass andere gesetzliche Bestimmungen gelten für die Ehe, die Adoption, die Vormundschaft und andere Vereinbarungen über Status und Beziehungen. (Vertragsrecht der Volksrepublik China, §2) Allgemein gesagt, man hat im Ehestand Identität, Interesse und Gefühl eingetauscht. (Wu Changzhen, 2004, S. 185) In gewissem Maße entspricht die moderne Ehe dem Kern des Vertrags.
6. Die ausgewerteten Erfahrungen
In Hinsicht auf die Frage des eheähnlichen Verhältnisses, die Position der Hausarbeit im Ehestand und das gesetzliche Wesen des Ehestandes sind die chinesischen Gesetzgebungen noch nicht reif und vollkommen. Die Reformerfahrungen des deutschen Eherechts sind in vieler Hinsicht lehrreich für chinesische Gesetzgebung. Das Eherecht in China soll verbessert werden.
6.1 Die Legalisierung des eheähnlichen Verhältnisses
Die Frage des eheähnlichen Verhältnisses oder Zusammenlebens ist seit langem ein gerichtlicher Schwerpunkt. Wenn ein eheähnliches Verhältnis aufzuheben ist, sollen die zwei Seiten zuerst eine Ehe schließen. Das scheint ihnen psychologisch und emotional unzumutbar. (Wu Changzhen, 2004) Deshalb soll das chinesische Eherecht eheähnliches Verhältnis schützen. Auch das Zusammenleben ohne Trauschein soll als eheähnliches Verhältnis behandelt werden. Wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, das eheähnliche Verhältnis kann aufgehoben werden. Bevor es aufgeboben wird, genießt es den Schutz des Gesetzes. Das langfristige eheähnliche Verhältnis kann den Schutz des Gesetzes genießen und in einer gewissen Dauer in Rechtsverhältnis verwandelt werden. Und zwar wenn die Ehegatten nach der Eheschließung fünf Jahre oder, falls einer von ihnen vorher verstorben ist, bis zu dessen Tode, jedoch mindestens drei Jahre als Ehegatten miteinander gelebt haben, es sei denn, dass bei Ablauf der fünf Jahre oder zur Zeit des Todes die Aufhebung beantragt ist.
6.2 Die Festlegung der Hausarbeit als Beruf
In China ist die Haushaltsführung der Haushaltshilfe ganz ähnlich. Trotz der gleichen Arbeitsinhalte sind die Objekte ganz anders. Als ein wichtiger Bestandteil der Dienstleistungsbranche hat die Haushaltshilfe eine schöne Aussicht. Aber es ist theoretisch wenig erwähnt, dass die Hausarbeit ein Typ von Berufen. Glücklicherweise herrscht es volle Übereinstimmung über die große Bedeutung der Hausarbeit im Ehestand. Um das Eherecht in China zu verbessern, sollen wir aus Prinzip der Gerechtigkeit die Hausarbeit als Beruf festlegen. Der Ehegatte, der im Ehestand mit der Hausarbeit beschäftigt ist, muss seine verdiente Würde und Stellung bekommen. Denn die Gerechtigkeit ist der Hauptwert der Gesellschaft. (John Rawls, 1979)
China kann sich auch das deutsche Eherecht zum Beispiel nehmen. Einerseits zählt die Hausarbeit zu einer Form der Unterstützung. Im Bereich des Familienlebens gewinnt die Haushaltsführung gleiche Bedeutung wie andere Berufe. Andererseits kann der Haushaltsführer nach der Scheidung noch Unterhaltszahlung beantragen, um die Kinder aufzuziehen.
6.3 Die Bestimmung der Ehe als Zivilvertrag
Moderner Ehestand geht von der Freiheit aus. Nach den Bestimmungen im Eherecht der Volksrepublik China müssen die Ehegatten eine Ehe absolut freiwillig eingehen. Auch wenn sie sich scheiden lassen, müssen sie freiwillig sein. Die im Eherecht der Volksrepublik China darstellenden Gleichheit und Freiheit stehen in Einklang mit „Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit“, die im modernen Vertrag eingeführt werden. „Es ist möglich, die Ehe als Zivilvertrag fest zulegen. Und es ist für unser Ehesystem von großer Bedeutung.“ (Wu Changzhen, 2004, S. 193) Deswegen ist es gut möglich, die Ehe als Zivilvertrag zu bestimmen. Die Einführung des Ehevertrags übt viele positive Einflüsse aus. Sie hilft bei der Betreibung der Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit im Ehestand. Ferner lassen sich viele theoretische und praktische Probleme leicht auslegen und erläutern.
7. Schlusswort
In dieser Arbeit zum Vergleich des Eherechts werden die Vorstellung des chinesischen Eherecht und deutschen Eherecht, sowie die Ähnlichkeiten und Unähnlichkeiten in Eherecht von Deutschland und China detailliert ausgeführt.
Aus dem Vergleich des Eherechts von Deutschland und China können wir Schlussfolgerung ziehen, dass China bei der Ehegesetzgebung noch vieles aus Deutschland lernen sollte. Einerseits gibt es in China bei der Eheschließung und der Stellung des Haushalts ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland. Die Ehe muss durch strenge Registrierung geschlossen werden. Und die Ehegatten müssen die notwendigen Bedingungen erfüllen. Nicht nur in Deutschland sondern auch in China legt man großen Wert auf den Haushalt, besonders bei der Ehescheidung. In Deutschland gibt es klare Bestimmung im Eherecht. Andererseits ist die Ehegesetzgebung in China bei dem eheähnlichen Verhältnis und dem gesetzlichen Wesen des Ehestandes nicht klar und eindeutig. Deswegen entstehen in Hinsicht auf Eherecht Unähnlichkeiten.
Dank dieser Unähnlichkeiten können wir wissen, was dem Eherecht in China fehlt. Einige Bestimmungen im chinesischen Eherecht sind noch unzugänglich. Bei der Theorie und Praxis fehlt noch Koordinierung. In dieser Hinsicht ist Deutschland gerade ein gutes Vorbild Damit bemühen wir uns darum, das Eherecht in China zu verbessern. Wir können sich an Deutschland ein Beispiel nehmen und sich bei der Gesetzgebung gut ergänzen. Was wir jetzt machen können sind die Legalisierung des eheähnlichen Verhältnisses, die Festlegung der Hausarbeit als Beruf und die Bestimmung der Ehe als Zivilvertrag.
Aus der Ansicht der Arbeit ist die Verbesserung des Eherechts in der Zukunft voller Hoffnung, obwohl es auf viele Schwierigkeiten stoßen könnte. Die Entwicklung des chinesischen Eherechts ist ein langer Weg und braucht viele Einsätze. Aber mit der Verbesserung des Eherechts können wir mit den neuen auftretenden Problemen und Herausforderungen gut auskommen.
8. Literaturverzeichnis
[1] Bürgerliches Gesetzbuch [M] (Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738 und zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.7.2014 I 1218)
[2] Dieter Medicus (1982/2010). Allgemeiner Teil Des BGB. Ein Lehrbuch. [M] C.F. Müller Verlag, Heidelberg
[3] Dieter Schwab (2009). Familienrecht. [M] 17. Auflage, München
[4] Gerrit Langenfeld (2011). Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen. [M] 6. Überarbeitete Auflage. C. H. Beck, München
[5] Immanuel Kant (1907). Die Metaphysik der Sitten. [M] Berlin
[6] John Rawls (1979). Eine Theorie der Gerechtigkeit. [M] Frankfurt am Main. (übersetzt von Hermann Vetter)
[7] Kurt Johannsen, Dieter Henrich (2010). Familienrecht, Scheidung, Unterhalt, Verfahren, Kommentar. [M] 5. Auflage, C. H. Beck, München
[8] Marc Schüffner (2007). Eheschutz und Lebenspartnerschaft. [M] Duncker amp; Humblot
[9] Palandt Brudermüller (2011). Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar zum BGB mit Nebengesetzen. [M] 70. Auflage, München
[10] Walter Rolland (1957). Die Entwicklung des deutschen Eherechts seit 1920 unter besonderer Berücksichtigung der Stellungnahmen der christlichen Kirchen. [M] Marburg
[11] 法律出版社法规中心,(2009)《中华人民共和国婚姻法》,北京:法律出版社
[12] 法律出版社法规中心,(2006)《中华人民共和国合同法》, 北京:法律出版社
[13] Liang Huixing(梁慧星),(2000)《民商法论丛》:第15卷[M],北京:法律出版社
[14] Shen Zongling(沈宗灵),(1995)《法学基础理论》[M],北京:北京大学出版社
[15] Wu Changzhen(巫昌祯),(2004)《婚姻法执行状况调查》[M],北京:中央文献出版社
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